Erneuerbare Energien Speicher

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden. Die geförderten Systeme leisten einen Beitrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz.

Wer kann Anträge stellen?
Das Programm wendet sich an:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in
    Privatbesitz befinden
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt
    sind
  • freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage
    erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Berechnung der Förderung
Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers durch einen zinsgünstigen Kredit der staatlichen Förderbank KfW und durch einen attraktiven Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit. Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage, den Anschaffungskosten des Speichersystems und dem Antragsdatum ab. Wird die Förderung bis zum 30.6.2016 beantragt, wird noch ein Viertel der anzurechnenden Kosten vom Staat bezuschusst. Bis Ende des Förderprogramms sinkt der Anteil auf ein Zehntel.

Dabei wird unterschieden, ob der Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert oder ob er zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage nachgerüstet wird. Profitieren können davon weiterhin alle Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden. Der Fördersatz liegt ab dem 01.06.2017 bei maximal 320 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, bei Nachrüstung bei maximal 352 Euro, da ein höherer Aufwand für den nachträglichen Einbau der Steuerungstechnik angenommen wird. Der Fördersatz errechnet sich als anteilige Förderquote (je nach Antragsdatum gemäß der Tabelle) auf die maximal förderfähigen Kosten von 2.000 Euro (bei kombinierter Installation) bzw. 2.200 Euro (bei Speicher-Nachrüstung) je Kilowatt Anlagenleistung. Im zweiten Halbjahr 2018 beträgt daher die Förderung noch 200 Euro bzw. 220 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung.

Wo stelle ich meinen Antrag?

Der Kredit wird bei einer Bank beantragt

Weitere Informationsmöglichkeiten:
Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)