Am 1. März 2018, ist die neue Förderperiode des Programmteils progres.nrw: Markteinführung – Breitenprogramm gestartet. Förderanträge können bis zum 1. Dezember 2018 gestellt werden.

Hier die neue  Förderrichtlinie   zum Download

Förderbedingungen:

  • Förderfähig sind: Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
  • Gefördert werden:
    • Pelletkessel mit Brennwerttechnik mit 2.000 €
    • Pelletkessel mit 1.750 €
    • Kombikessel (Hybridkessel) mit 1.250 €
    • Holzhackschnitzelkessel mit 1.250 €
    • Pelletofen mit 750 €
    • Partikelabschneider mit 250 €
  • Es gilt: Je Gebäude und Standort kann nur eine Anlage beantragt und gefördert werden.
  • Die Anlagen müssen als einzige Hauptheizung dienen, sie müssen wassergeführt und mit einem ausreichend großen Speicher (30l/kW) verbunden werden.
  • Antragsberechtigte Anlagen sind der BAFA-Liste zu entnehmen.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Dieses gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die zum Beispiel im Rahmen eines Neubaus über einen Generalunternehmer/Bauträger umgesetzt werden sollen. Die beantragte Maßnahme darf nicht vorab im Baugewerkenvertrag beauftragt sein. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.