Mit dem Programm progres.nrw-Markteinführung fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die breite Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken. Zuschüsse werden unter anderem für Solarkollektoren, Wohnungslüftungsanlagen, Energiespeicher, Mieterstrommodelle oder die Errichtung von Wohngebäuden mit einem hohen energetischen Standard gewährt. Das Förderprogramm bildet damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutzpolitik des Landes. „Mit dem überarbeiteten Programm steht den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen auch weiterhin ein attraktives Förderprogramm für Energieeffizienz, Energieeinsparung, Nutzung Erneuerbarer Energien und damit für den Klimaschutz in NRW zur Verfügung – das ist gut für den Klimaschutz made in NRW“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

2016 wurden über das Programm über 5000 Projekte mit fast zwölf Millionen Euro gefördert. „Mit diesen Maßnahmen wurden Investitionen in Höhe von circa 72 Millionen Euro ausgelöst. Somit ist progres.nrw – Markteinführung nicht nur ein Programm zum Klimaschutz, sondern gleichzeitig auch ein klimafreundliches Wirtschaftsförderungsprogramm“, so Minister Remmel. Im Jahr 2017 stehen wieder Haushaltsmittel in Höhe von rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können ab sofort bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. Auf der Website der Bezirksregierung stehen neben der neuen Förderrichtlinie auch die aktuellen Antragsvordrucke als Download zur Verfügung. Das Programm richtet sich primär an private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Diesen Text haben wir einer Presseerklärung des Umweltministeriums NRW entnommen.

Im Einzelnen werden gefördert:

  • Zentrale Wohnungslüftungsanlagen im Neubau mit 1.000 € pro Haus bzw. Wohnung, im Bestandsbau mit 2.000 € pro Haus bzw. Wohnung
  • Dezentrale Lüftungsanlagen im Neubau udn Bestandsbau mit 200 € pro Gerät bzw. Gerätepaar und Wohnraum, maximal 1.000 € pro Wohneinheit
  • Thermische Solaranlagen für Warmwasser oder Heizung und Warmwasser ab einer Bruttokollektorfläche von 5 m² mit 90 € pro m² Kollektorfläche.
    Maximal werden 1 m² Kollektorfläche pro 10 m² Wohnfläche gefördert.
  • Thermische Solaranlagen für Prozesswärme werden bis maximal 1.000 m² Kollektorfläche mit 90 € pro m² Kollektorfläche gefördert
  • Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage werden mit maximal 10 % bei einer Solarstromanlage bis 30 kWp gefördert.
    PV-Anlagen größer 30 kWp erhalten maximal 50 % Förderung.
  • Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage mit einem Zuschuss gefördert:
    – Pelletkessel mit 1.750 €
    – Kombikessel (Hybridanlagen) mit 1.250 €
    – Holzhackschnitzelkessel mit 1.250 €
    – Pelletöfen mit 750 €
    Zusätzlich werden Pellet-Brennwertkessel und Partikelabscheider mit 250 € gefördert.
  • Erdwärmesonden für Wärmepumpenanlagen werden mit 10 € pro Meter Sonde gefördert. Erdwärmekollektoren werden mit 6,50 € pro m² gefördert.
  • Passivhäuser werden mit 4.700 € bzw. 3.400 € pro Wohneinheit gefördert.