Seit dem 1. Januar gelten für die Kraft-Wärme-Kopplung, das ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, neue Fördersätze für den erzeugten Strom.

KWK-Heizung-mit-StirlingmotorAlle KWK-Anlagen, die bis zum 31.12.2015 in Betrieb gegangen sind, erhalten in den ersten 10 Betriebsjahren für den eingespeisten und für den selbst genutzten Strom einen Bonus von 5,41 EuroCent pro kWh.

Ab dem 01.01.2016 gelten diese neuen Zuschläge für KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 50 kW:

  • 4 EuroCent für den selbstgenutzten Strom
  • 8 EuroCent für den eingespeisten Strom
  • Die Zuschläge werden für die ersten 10 Jahre oder für bis zu 60.000  Betriebsstunden gezahlt

Eigentlich sollte das neue KWK-Gesetz die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung voranbringen. Das wird das neue Gesetz sicherlich nicht erreichen. Für KWK-Anlagen mit einem hohen Anteil eingespeisten KWK-Stroms bringt das Gesetzt Vorteile. Aber KWK-Anlagen, die den erzeugten Strom zu einem großen Anteil selbst nutzen, werden jetzt schlechter gefördert.