der Solarfördervein SFV berichtet in seinem Newsletter:

Anhaltende Talfahrt der Photovoltaik – Kürzung der PV-Einspeisevergütungen wird trotzdem fortgesetzt

Aktuelle Datenmeldungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass sich der Zubau der Photovoltaik auch weiterhin nicht erholt. Wie sollte er auch? Traurige Spitzenposition im Verhindern von Klimaschutzinvestitionen ist das EEG 2017 mit einer Fülle von Restriktionen, Stolpersteinen und Bürokratieanforderungen!  Es ist also keine Überraschung, dass der festgeschriebene und für regelmäßige Degressionen hochgerechnete PV-Zubaukorridor von 2.500 MW wiederholt unterschritten wurde. Es gibt ein Defizit von immerhin 350 MW. Das sind 14 Prozent weniger als die ohnehin schon zum Verzweifeln viel zu gering geplante PV-Leistung im errechneten Betrachtungszeitraum.

Trotz der gleichbleibend dramatischen Entwicklung wird die Einspeisevergütung für Neuanlagen mit Inbetriebnahme Mai, Juni und Juli 2017 um 0,25 % abgesenkt. Die Absenkung basiert auf der in § 49 Absatz 3 Nr. 1 EEG 2017 festgeschriebenen Regelung, dass auch dann eine Degression des für die Marktprämie und die Einspeisevergütung maßgeblichen „anzulegenden Wert“ umgesetzt wird, wenn der annualisierte Brutto-Zubau im Betrachtungszeitraum unterschritten wird. Die aktuellen Einspeisevergütungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite unter

http://www.sfv.de/artikel/eeg_2017_einspeiseverguetung_fuer_anlagen_bis_100_kw.htm