Am 11. Juli hat der Bundesrat dem neuen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zugestimmt. Damit tritt das EEG 2014 am 1. August in Kraft.

Das ändert sich ab August für Solarstrom-Erzeuger:

  • Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
    Wer selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage oder Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung auch selbst verbrauchen möchte, muss im Grundsatz darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten.
    Der Übergang soll gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom zu entrichten.
  • Bagatellgrenze für private Eigenversorger
    Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt – typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen – sind von der Abgabe ausgenommen. In der Regel bleibt damit Solarstrom vom Dach eines Einfamilienhauses, der vor Ort verbraucht wird, auch unter dem EEG 2014 von der Ökostrom-Umlage befreit.
    Für KWK-Anlagen bis 10 kW elektrische Leistung bleiben die ersten 10.000 kWh unbesteuert.
  • Keine „Sonnensteuer“ für bestehende Eigenversorgungsanlagen und SonnenheizungenDie rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen.
  • Solarförderung sinkt künftig bei Marktflaute weniger schnellBei der künftigen Festlegung der Förderhöhe für Photovoltaik-Neuanlagen wird von der Bundesregierung am Prinzip des „atmenden Deckels“ festgehalten. Je nach prognostizierter Marktgröße wird danach für Photovoltaik-Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20 Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage nach Solarstromanlagen schneller als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für Neuanlagen ebenfalls schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um den Photovoltaik-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der Rentabilität wieder zu beleben.

Persiflage BUNDEin Kommentar des ehemaligen energiepolitschen Sprechers der Grünen Hans-Josef Fell: „Die Große Koalition reißt die tragenden Säulen im EEG ab und beendet damit die Bürgerenergiewende. Das mit 100 weltweiten Kopien in anderen Nationen erfolgreichste Klimaschutzgesetz wird de facto in Deutschland abgeschafft. Wirtschaftsminister Gabriel treibt die für einen Industriestandort wichtigsten Zukunftsbranchen aktiv nach China. Die industrielle Solarwirtschaft hat die Bundesregierung bereits aus dem Land gejagt, nun werden auch Bioenergien und Windindustrien gegen die chinesischen Wettbewerber verlieren. Die Geschichte zeigt: Wer nur an alten Industrien festhält, wird insgesamt als Industriestandort verlieren.“

Ein einziger Bundestagsabgeordner der SPD hat dem neuen EEG nicht zugestimmt, der Dortmunder Abgeordnete Marco Bülow. Lesen Sie hier seine Erklärung zu der Ablehnung des neuen EEG

Presseerklärung des Bundesverband Solarwirtschaft zum neuen EEG

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Solarenergie Förderverein Deutschland www.sfv.de

Ein Kommentar von Franz Alt zu der Anzeigenkampagne von Wirtschaftsminister Gabriel.